Angebote zum neuen Postgesetz
Das neue Postgesetz wurde am 15.07.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach 25 Jahren setzt es neue Maßstäbe für den gesamten Postmarkt in Deutschland. Viele Regelungen gelten sofort, einige sind erst nach einer Übergangszeit gültig.
Laufzeiten, Preise und steuerliche Regelungen sind nur einige der umfassenden Änderungen, die alle Versender von Briefen und Paketen betreffen.
Der DVPT e.V. unterstützt Sie als herstellerunabhängiger Verband bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Aus aktuellem Anlass bieten wir Ihnen folgende Angebote:
Neues Postgesetz 2024: Veränderungen für Ausschreibungen und Wettbewerb im Postsektor
Das neue Postgesetz 2024 bringt entscheidende Veränderungen für die öffentliche Ausschreibung von Postdienstleistungen, insbesondere die Briefzustellung durch die Deutsche Post AG, die weiterhin als Universaldienstleister agiert. Das Gesetz enthält zahlreiche Anpassungen, die sowohl den Postmarkt als auch das Vergaberecht betreffen.
Marktstruktur und Änderungen im Universaldienst
Die DPAG beherrscht weiterhin etwa 85 % des Marktes, obwohl rund 300 Wettbewerbsunternehmen, die vor allem regional tätig sind, ebenfalls Dienstleistungen anbieten. Die Novellierung des Postgesetzes verändert vor allem die Laufzeiten der Briefzustellung: Ab 2025 müssen Briefe am dritten (zu 95 %) oder vierten Werktag (zu 99 %) zugestellt sein, statt wie bisher am nächsten Werktag (zu 80%). Dies verlangsamt die Zustellung und könnte Wettbewerbspotenzial schaffen, da mehr Anbieter die Zustellbedingungen erfüllen können.
Auswirkungen auf bestehende Verträge
Da die Novelle längere Brieflaufzeiten vorsieht, müssen öffentliche Auftraggeber bestehende Rahmenverträge, die kürzere Lieferzeiten verlangen, prüfen und gegebenenfalls neu ausschreiben, wenn keine vertraglichen Anpassungsklauseln existieren. Die verlangsamte Zustellung könnte die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten derart verändern, dass gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) eine neue Ausschreibung erforderlich wird. Entscheidend dazu wird auch sein, welche Angebote vom Universaldienstleister kommen, an denen sich dann auch die privaten Zusteller orientieren.
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
Vergaberechtlich gelten Briefdienstleistungen nicht als besondere Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts, was niedrigere Schwellenwerte bedeutet. Für Sektorenauftraggeber sind auch die sektorenspezifischen Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) relevant.
Entgeltregulierung und Porto
Die Entgeltregulierung für die DPAG wird ab 2025 erweitert: Das Porto muss nun für alle Briefe bis 2000 Gramm von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Dies betrifft auch rabattierte Teilleistungen für Geschäftskunden, was die Freiheiten der Anbieter einschränkt, sofern sie ihre Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei anbieten. Ab 01.01.2025 darf die Deutsche Post das Porto erhöhen. Der Spielraum liegt insgesamt bei ca. 10%. Noch im Dezember werden die neuen Briefpreise verbindlich veröffentlicht. Für den Standardbrief wird eine Erhöhung von 10 Cent auf 95 Cent erwartet. Auch dieser Tatbestand ist ein Grund die Verträge neu zu verhandeln oder eine neue Ausschreibung zu veröffentlichen.
Anbieterverzeichnis und Verzicht auf Lizenzpflicht
Die bisherige Lizenzpflicht entfällt, stattdessen müssen Anbieter von Postdienstleistungen künftig im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur nach § 4 Abs. 1 S. 1 PostG eingetragen sein. Dies vereinfacht den Marktzugang, verändert aber die Ausschreibungsverfahren, da Eintragungsnachweise aus Sicht der ausschreibenden Unternehmen als Eignungskriterium aufgeführt werden müssen.
Umsatzsteuerbefreiung und Wettbewerb
Die Umsatzsteuerbefreiung für den Universaldienst bleibt bestehen und wurde auf die Teilleistungen noch ausgeweitet. Voraussichtlich werden zusätzlich auch private Briefdienstleistungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dieses Thema ist aktuell in der Umsetzung und wir erwarten, dass dies bis zum Jahresende abgeschlossen ist
Fazit
Das neue Postgesetz wird ab 2025 die Vergabe von Briefdienstleistungen maßgeblich beeinflussen. Durch längere Laufzeiten und neue Entgeltregelungen entstehen Anpassungserfordernisse, die Ausschreibungskriterien und vertraglichen Bedingungen verändern. Vor allem für Altverträge ohne Anpassungsklauseln und für zukünftige Ausschreibungen sind Änderungen erforderlich, um den geänderten Rahmenbedingungen des Postgesetzes zu entsprechen.